Geschäftsauflösung
Geschäfte, Büros, Praxen und Betriebe werden eröffnet – und manchmal auch geschlossen. Wir helfen bei der Abwicklung!
Geschäftsauflösung – Wir packen es an!
Ob nun, weil der erhoffte wirtschaftliche Erfolg ausgeblieben ist, oder weil der Inhaber aus gesundheitlichen oder andern persönlichen Gründen sein Geschäft aufgibt oder verkleinert spielt nur eine untergeordnete Rolle. Im traurigsten Fall ist der Inhaber plötzlich und unerwartet verstorben und Sie sind Familienangehöriger und müssen sich nun um die Abwicklung kümmern.
Meist sind die Geschäftsräume angemietet – und müssen zu einem Kündigungstermin fristgerecht besenrein übergeben werden.
Das kann je nach Betriebsart und Größe eine echte Herausforderung sein.
Die Fragen die sich nun vielleicht stellen lauten:
Was mache ich mit der Büro- oder Ladeneinrichtung?
Wer entsorgt das Mobiliar, die Regale und eventuelle unverkäufliche Restbestände?
Wer demontiert meine Praxiseinrichtung?
Wer verwertet die Geräte in meiner Werkstatt?
Die Frage ist leicht beantwortet: WIR – die Anpacker!
Wir kommen vorbei – besichtigen mit Ihnen die Räume und unterbreiten Ihnen ein Angebot.
Wenn noch verwertbare Gegenstände vorhanden sind, kann dies den Preis senken oder sogar dazu führen, dass der Vorgang kostenfrei sein kann. Eine konkrete Aussage lässt sich immer nur vor Ort machen.
Wir kümmern uns um die Auflösung von
Arztpraxen
Büroräumen
Anwaltskanzleien
Ladenlokalen
Lagerräumen
Gastronomie-Objekten
Kiosk- und Trinkhallen
Friseursalons
Werkstätten
Handwerks-Betriebe
und andere gewerbliche Objekte
Die Aufgabe eines Geschäftes ist mit vielen Emotionen verbunden – und mit viel Bürokratie. Belasten Sie sich nicht auch noch mit dem Ausräumen und Entsorgen ihres Betriebes. Das übernehmen wir für Sie im Großraum Köln, Bonn, Aachen, Düsseldorf – also auch im Rhein-Erft-Kreis, in Rhein-Sieg-Kreis, in Heinsberg, in Düren, in Euskirchen und in Neuss.
Für Fillialisten arbeiten wir gerne auch im kompletten Bundesgebiet.
Auch die professionelle Vernichtung von Akten und Datenträgern wie Festplatten, USB-Sticks, Disketten können wir für Sie regeln!
Oder rufen Sie und an unter +49 (0)1 76 / 631 118 94
Senden Sie uns eine Email an info@die-anpacker.com
Rechtlicher Hinweis
Voraussetzung für die Durchführung der Geschäftsauflösung ist eine Erklärung, dass Sie berechtigt sind über den Inhalt der Räume frei verfügen zu können, kein Insolvenzverfahren anhängig ist und sie die Anpacker gegenüber den Ansprüchen Dritter entlasten (eventuelle Gläubiger oder Miterben).
Jetzt Anpacker anfordern!